EU verabschiedet das vierte Sanktionspaket gegen das Regime in Belarus

Die Sanktionen betreffen 78 natürliche und acht juristische Personen aus Belarus. Die EU begründet die Entscheidung zur Verhängung des vierten Sanktionspakets mit der „Eskalation der schweren Menschenrechtsverletzungen in Belarus und dem Druck auf die Zivilgesellschaft, die Opposition und Journalisten.“

Die restriktiven Maßnahmen der EU gegen Belarus gelten nun für insgesamt 166 natürliche und 15 juristische Personen. Ihre Vermögenswerte werden eingefroren, und EU-Bürgern und Unternehmen wird untersagt, ihnen Gelder zu Verfügung zu stellen. Für Einzelpersonen besteht dazu noch ein Einreiseverbot in die EU.

Der Zweck dieser Sanktionen ist es, Druck auf die politische Führung von Belarus auszuüben, um einen nationalen Dialog mit der breiten Gesellschaft zu beginnen und eine Zunahme von Repressionen zu vermeiden.

Der Präsident des Europäischen Rates, Charles Michel, schrieb auf Twitter: „Unsere Botschaft an das Regime kann nicht missverstanden werden: Lasst alle politischen Gefangenen frei, stoppt weitere Repressionen, beginnt einen umfassenden nationalen Dialog.“

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