Der Prozess gegen Lukaschenko vor dem Haager Gericht rückt einen Schritt näher. Was ist bekannt?

Der stellvertretende Leiter des Vereinigten Übergangskabinetts Pawel Latuschka und Vertreter*innen des Zivilgesellschaftlichen Krisenmanagements (NAU) übergaben beim Besuch im Büro des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag den zweiten Teil des Materials über die Beteiligung von Lukaschenko und seinem Gefolge an einem Kriegsverbrechen, nämlich der Verschleppung ukrainischer Kinder, berichtet Malanka Media.

Die übergebenen Dokumente lassen eine hierarchische Befehlsordnung zwischen Lukaschenko und seinen Komplizen in diesem Fall feststellen. Das neue Material umfasst:

  • zusätzliche Beweise von Lukaschenkos Beteiligung an der unrechtmäßigen Deportation ukrainischer Kinder;
  • Beweise der Beteiligung der Leitung und Angehörigen mehrerer belarusischer und russischer Organisationen an dem Verbrechen;
  • detaillierte Angaben über das sogenannte Rehabilitationsprogramm, das Elemente der politischen Umerziehung ukrainischer Kinder enthielt.

Ergänzt wurde das Material durch neue Beweise, dass die Kinder nicht zur Behandlung oder medizinischen Rehabilitation in ein Freizeitlager in Belarus gebracht, sondern dort einer Indoktrination unterzogen wurden.

Anstelle der Rehabilitation mussten die ukrainischen Kinder an einem intensiven Veranstaltungsprogramm teilnehmen, das Elemente der politischen, nämlich antiukrainischen, Lukaschenko- und Kreml-freundlichen Umerziehung sowie der Militarisierung enthielt“, fügen die Vertreter*innen des NAU-Teams hinzu.

Alle Beweismittel würden durch eine umfassende rechtliche Beurteilung der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit aller am Verbrechen beteiligten Personen ergänzt, so der Pressedienst des Politikers.

„Das dem IStGH vorgelegte Material enthält zudem die persönlichen Daten von 37 illegal aus dem ukrainischen Gebiet deportierten Kindern, die das NAU-Team ermitteln konnte. Insgesamt wurden nach unseren Angaben über 3.000 ukrainische Kinder aus mehr als 20 vorübergehend besetzten ukrainischen Städten und Ortschaften nach Belarus gebracht, davon mehr als 2.100, darunter Waisenkinder, mit offensichtlichen Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht“, sagen die Vertreter*innen von NAU.

Lukaschenko zur Rechenschaft ziehen. Was wurde bisher erreicht?

Das Team des Zivilgesellschaftlichen Krisenmanagements ist drei Schritte weitergekommen, um Lukaschenko und seine Clique vor Gericht zu bringen.

  • Schritt eins: Das NAU-Team erstellte einen Vorbericht über die illegale Deportation ukrainischer Kinder. Er wurde im Europarat und im Europäischen Parlament präsentiert, den Außenministern der Ukraine und der EU-Länder sowie dem US-Außenministerium, den Abgeordneten der PACE und der ukrainischen Werchowna Rada, dem Generalstaatsanwalt der Ukraine und dem ukrainischen Menschenrechtsbeauftragten übergeben; auch in Weltmedien fand der Bericht breite Beachtung.
  • Schritt zwei: Im Juni übergab das NAU-Team dem Ankläger des IStGH gemäß Artikel 15 des Römischen Statuts Informationen über die unrechtmäßige Deportation und Überführung ukrainischer Kinder aus den von Russland besetzten Gebieten nach Belarus.
  • Schritt drei: Der zweite Teil der Dokumente mit zusätzlichen Beweisen für die von Lukaschenko und seinen Komplizen begangenen Kriegsverbrechen wurde dem IStGH übergeben.

Das Team des Zivilgesellschaftlichen Krisenmanagementsuchts sucht und identifiziert weiterhin Opfer dieser Kriegsverbrechen und setzt sich drei Hauptziele:

  • die Beendigung von Verbrechen gegen ukrainische Kinder;
  • Förderung des Rückkehrs der Kinder in die Ukraine;
  • die Erwirkung einer strafrechtliche Verfolgung und die Ausstellung eines Haftbefehls gegen Lukaschenko und seine Komplizen für die begangenen Kriegsverbrechen.
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