Diplomaten brauchen jetzt Erlaubnis des Außenministeriums, um Prozesse zu besuchen

EU-Botschafter können nicht mehr frei an Gerichtsverhandlungen teilnehmen. Nun müssen sie eine Sondergenehmigung des belarusischen Außenministeriums einholen.

Europäische Diplomaten reagierten negativ auf diese Informationen. Die EU-Mission ist der Ansicht, dass einer der Zwecke dieser Verordnung darin besteht, „die diplomatische Gemeinschaft daran zu hindern, viele laufende und künftige politisch motivierte Prozesse zu beobachten“.

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