EU genehmigt sektorale Sanktionen gegen Belarus

Diese Entscheidung wurde „als Reaktion auf die Eskalation schwerer Menschenrechtsverletzungen in Belarus und die gewaltsame Repression der Zivilgesellschaft, der demokratischen Opposition und von Journalist*innen sowie auf die erzwungene Landung eines Ryanair-Flugzeugs in Minsk am 23. Mai 2021 und die anschließende Festnahme der Journalist*innen Roman Protasewitsch und Sofia Sapega getroffen“, heißt es in der offiziellen Erklärung des EU-Rates.

Es wird untersagt:

• der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Ausrüstung, Technologie oder Software, die dazu bestimmt sind, Daten aus dem Internet oder dem Telefonverkehr durch belarusische Behörden zu überwachen oder abzufangen;

• der Verkauf, die Lieferung oder die Weitergabe von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für militärische Zwecke an die belarusischen Behörden;

• der Europäischen Investitionsbank – Finanzierung von Projekten im öffentlichen Sektor. Die EU-Staaten werden verpflichtet sein, die Beteiligung multilateraler Entwicklungsbanken in Belarus, deren Mitglied sie sind, zu begrenzen.

Zusätzliche Handelsbeschränkungen werden für Erdölprodukte, Kalidüngemittel und Tabakprodukte eingeführt. Neben dem Zugang zu den EU-Kapitalmärkten für die belarussische Regierung und öffentliche Finanzinstitutionen wird ein Verbot für Versicherungen und Rückversicherungen der belarusischen Regierung, staatlicher Organe und Agenturen festgelegt.

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